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Udo Tremel
Elektrotechnik
Iller Str.6
40822 Mettmann

Telefon: +49 (0)2104 / 82126
Telefax: +49 (0)2104 / 819690
E-Mail: info@tremel-elektro.de

Verantwortlich:
Udo Tremel

Texte:
Udo Tremel

Fotos:
Udo Tremel


Wir danken unseren Geschäftspartnern für die Zurverfügungstellung zusätzlichen Bildmaterials!


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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Handwerksbetriebes Elektrotechnik Udo Tremel Mettmann

§1 Allgemeines

1.1 Die Leistungen des Elektroinstallateur Handwerkers, nachfolgend Unternehmergenannt, werden ausschließlich auf Grundlage dieser allg. Geschäftsbedingungen erbracht.Diese gelten mithin auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte verwandter Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2 Der Unternehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners geltenausschließlich die Bedingungen des Unternehmers.
1.3 Der Unternehmer erbringt grundsätzlich handwerkliche Tätigkeiten vor Ort, fertigt speziellvereinbarte bewegliche Sachen an und verkauft Sachen an Kunden.

§2 Angebote und Unterlagen

2.1 Angebote des Unternehmers sind grundsätzlich, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot des Unternehmers unterbreitet wurde und nicht Gegenteiliges vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe bindend.
2.2 Ein Vertrag mit dem Unternehmer kommt zustande durch die Übermittlung des
unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebotes auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post oder mündlich.
2.3 Gegenstand des Vertrages ist der Angebotsumfang.
2.4 Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen wird grundsätzlich ausgeschlossen.
2.5 Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen sind gedankliches und urheberrechtliches Eigentum des Unternehmers und dürfen zum Schutze des Betriebes ohne Zustimmung des Unternehmers dritten Personen nicht ausgehändigt, gezeigt oder sonst wie zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss eines Vertrages mit dem Unternehmer an diesen zurückzugeben.

§3 Vergütung

3.1 Der Unternehmer erbringt seine Leistung, sofern nichts gegenteiliges vereinbart wurde, zu einem Festpreis. Der Festpreis ist verbindlich und schließt alle mit der Durchführung der Handwerksleistung verbunden Kosten und Auslagen ein.
3.2 Für den Verkauf von Sachen gilt die aktuelle Preisliste des Unternehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als vereinbarter Preis für die kaufgegenständliche Sache.
3.3 Dem Handwerksleistungsfestpreis liegt der Umfang der Handwerksleistung zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Werkvertrages §§631 ff. BGB.
3.4 Bei der Berechnung der Handwerksleistung nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile,Materialien und Sonderleistungen sowie Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.
3.5 Wird die Leistung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.
3.6 Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Unternehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedriger Höhe angefallen ist.
3.7 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Unternehmer auf ausdrücklichen wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
3.8 Sämtliche Leistungen des Unternehmers verstehen sich zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

§4 Gefahrübergang bei Lieferung und Versendungskauf

4.1 Lieferungen erfolgen ab dem Sitz des Unternehmers auf Kosten des Kunden, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Wird auf Verlagen des Kunden, der kein Verbraucher ist, der Kaufgegenstand an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung an den Frachtführer auf den Käufer über.
4.2 ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen dem Unternehmer und dessen Erfüllungsgehilfen. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Kunde für die hierdurch auftretenden Schäden.
4.3 Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Bestellers voraus.
4.4 Vom Kunden verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden berechnet. Die Grundlage für diese Berechnung ergibt sich aus der Preisliste.
4.5 Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe, bei Lieferung mit Montage, bei Fertigstellung der Montage durch Abnahme der Montageleistung über.
4.6 Gerät der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
4.7 Falls der Unternehmer an der Erfüllung einer Lieferverpflichtung durch den Eintritt
unvorhergesehener Ereignisse, die den Unternehmer oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und der Unternehmer diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Krieg, Naturkatastrophen und höhere Gewalt, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist angemessen. Hierüber wird der Unternehmer den Kunden unverzüglich informieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
4.8 Für den Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Verzugswoche im Rahmen einer pauschaliertenVerzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, insgesamt maximal jedoch 15% des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben davon unberührt.

§5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Unternehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis zur vollständigen Zahlungserfüllung aus dem Vertrag vor.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Solange das Eigentum nocht nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Unternehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der geliferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
5.2 Veräußert der Kunde, der kein Verbraucher st, den Kaufgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt des Unternehmers offen zu legen. Ferner darf der Kunde, der kein Verbraucher ist, mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Werden die Recht des Unternehmers beeinträchtigt, z.B. durch Pfändung, muss der Kunde ihm dies unverzüglich mitteilen. In diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast für den Zugang der Information bei dem Unternehmer.
5.3 Soweit die Kaufgegenstände wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder Grundstückes des Kunden, der kein Verbraucher ist, geworden sind, verpflichtet sich dieser bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte dem Unternehmer die Demontage der Sachen, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen im Zweifel über die Eigentumslage zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden, der kein Verbraucher ist.
5.4. Werden Kaufgegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden oder verarbeitet, so überträgt der Kunde, der kein Verbraucher ist, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht and dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Unternehmers an den Unternehmer.

§6 Abnahme

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der
Unternehmer/Handwerker diesen über die Fertigstellung informiert.
Die Abnahme soll am Erfüllungsort erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6.2 Der Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den Unternehmer unverzüglich abgeholt oder den Unternehmer nicht informiert, ob die erbrachte Arbeitsleistung der vertraglich geschuldeten entspricht. Gerät der Kunde mit der Annahme in Verzug haftet der Unternehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden and den Geräten/Sachen.

§7 Gewährleistung und Mängelrüge

Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung des
Vertragsgegenstandes anzuzeigen. Der Mangel muss schriftlich gerügt werden.
Der Unternehmer haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.
Systemimmanente geringe Farbabweichungen und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß. Ist der Kunde ein Kaufmann oder Gewerbetreibender, so gelten die Vorschriften des HGB in Verbindung mit denen des BGB für die Sachmängelhaftung des Unternehmers.

§8 Haftung

8.1 Die Haftung des Unternehmers für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Unternehmers, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Unternehmers verursacht werden. Ansonsten ist die Haftung für Schadensersatzansprüche wie folgt beschränkt, soweit der Unternehmer nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet:
Der Unternehmer haftet für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten verursacht wurden nur dann, wenn er dadurch wesentliche Vertragspflichten verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die durch die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich wird und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen durfte. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird auf den typischerweise vorhersehbaren und mit dem Vertrag verbundenen Schaden beschränkt. Bei einer einfachen fahrlässigen Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Unternehmers.
8.2 Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Unternehmer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§9 Datenschutz

Wir erheben Daten des Kunden nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Daten des Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Daten des Kunden werden nicht ohne dessen Einwilligung für Zwecke der Werbung, Markt – oder Meinungsforschung genutzt.

§10 Gerichtsstand

10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist
ausschließlich der Sitz des Unternehmens.

§11 Sonstige Bestimmungen

11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, die gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.2 Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.







zuletzt aktualisiert: 15.05.2021 © by UT
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